Gerd R. möchte eine originale SDP AHK an seinen 700AP anbauen. Zur Eintragung in den Typenschein / KFZ-Brief benötigt er nun eine Kopie des seinerzeitigen Prüfbescheides, oder eine Kopie von einem Typenschein wo das eingetragen ist. Auch ein Foto des Fabrikationsschildchens an der AHK ist akzeptabel für den deutschen TÜV.
Sollte jemand aus der Runde einen Haflinger mit AHK haben, bitte melde dich zur Unterstützung eines unserer Freunde bei:
michael.janczer ät gmx punkt at Grüße, M.J.
Servus Michael,
...hab' zwar keine Kupplung, aber mit einem Typenschildfoto könnte ich dienen. Ich könnte es Dir mailen, wenn ihr es noch braucht.
Lb. Gr. Ulli
Hallo Hr. Janczer,
hab grad ihren Unterstützungsaufruf für Gerd R. wegen der Eintragung der AHK in den KFZ-Brief gelesen.
Mir geht es ähnlich. Ich hab einen Ch-Haflinger 700 AP mit eingetragener Anhängelast von 350kg ungebremst als auch gebremst
und mir wär es sehr wichtig die gebremste Eintragung auf 5 - 600 kg genehmigt zu kriegen. Ich war damit schon bei der KFZ-Prüfstelle
in Salzburg vorstellig (DI Käs) wurde jedoch wie bei Hr. Gerd R. auf die Erfordernis eines seinerzeitigen Prüfbescheides oder zumindest
auf einen Typenschein mit solch einer Eintragung hingewiesen.
In unserer Hafi-Runde existiert zwar eine Einzelgenhemigung (Ch-Haflinger mit langem Radstand) eingetragen auf 400 bzw. 600 kg
Anhängelast, doch dies wird von der Behörde aufgrund der unterschiedlichen Fahrzeugabmessungen nicht akzeptiert.
Vielleicht haben Sie oder Leser dieser Zeilen Rat und Unterstützung für mich, ich wär sehr dankbar;
lg
Rupert Stranger
0664/3957894
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