Liebe Haflingerfreunde!
Ich bin ein werdender Haflingerfreund und suche eventuell auch einen schweizer Armeehaflinger.
Dazu meine Frage: Was ist beim Import eines schweizer Haflinger aus der Schweiz nach Ö. zu beachten und wie kann der schweizer Haflinger in Ö.zugelassen werden.
Kann mir da jemand mit Info und Erfahrung helfen.
Vielen Dank im voraus
Georg Walderdorff
Hallo Herr Walderdorff!
Der Haflinger kann in Österreich als historisches Kraftfahrzeug zugelassen werden
(damit alle gesetzl. Ausnahmeregelungen wirksam werden), sofern einige Anpassungen des Fahrzeuges gemacht werden.
Die größte Anpassung ist die Warnblinkanlage, welche nachgerüstet werden muß. Das ,das Fahrzeug
in einen ordentlichen erhaltenswerten Zustand ist und sämtliche Sicherheitseinrichtungen wie
Betriebsbremse und Feststellbremse einwandfrei funktionieren versteht sich von selbst.
Sämtliche Papiere, etwaige Kaufverträge bis zum letzten Zulassungsbesitzer und Fahrzeugschein müssen vorhanden sein.
Dann braucht nur mehr bei Magna-Graz eine Herstellerbescheinigung beantragt werden (kostet ein paar Euro)
und schon gehts ab zur Typisierung um eine Einzelgenehmigung zu erhalten.
Ich hoffe ein wenig geholfen haben.
Herzliche Grüße, Peter
Hallo Peter!
Aufgrund welcher gesetzlichen österreichischen Bestimmungen nimmst Du an, dass eine Warnblinkanlage nachgerüstet werden muß? Für Deutschland gebe ich Dir Recht, aber für Österreich?
Liebe Grüße
Helmut
Hallo Helmut!
Als wir 2007 einen schweizer Militärhaflinger bei uns typisieren wollten, war das der
einzige Grund, warum wir nochmal vorfahren mußten => die fehlende Warnblinkanlage!
Als wie 2009 unseren australischen Haflinger typisiert haben, in weiser Voraussicht eine Warnblinkanalge installiert,
gab es keine Probleme mit dem Prüfer.
Also nehme ich schon an, obwohl mir die Gesetzesgrundlage fehlt, daß eine Warnblinkanlage
vorgeschrieben sein wird. Ist ja auch ein leichtes diese Nachzurüsten.
z.B. Prokschi vertreibt solche Nachrüstsätze um wenig Geld.
Hallo Georg!
Zuallererst gratuliere ich Dir zu Deinem neuen Hobby namens Haflinger. Ist eine sehr schöne und interessante Freizeitbeschäftigung. Betreffend Nachrüstpflicht habe ich mich beim ÖAMTC erkundigt. Lt. ÖAMTC ist die Rechtslage folgende:
Fahrzeuge, die vor 1977 in Österreich typisiert oder einzelgenehmigt waren, müssen die Warnblinkanlage nicht nachrüsten. Bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland importiert werden, entscheidet im Einzelfall der Prüfer der Landesprüfstelle bei der Einzelgenehmigung.In Österreich gibt es gibt es kaum Nachrüstpflichten für Oldtimer. So muss man beispielsweise bei Oldtimern die vor dem 1.1.1968 genehmigt wurden, keine Gurte nachrüsten usw. Wenn Sie allerdings heute einen Oldtimer importieren, kann die Landesprüfstelle eine Nachrüstung der Gurte verlangen.
Weitere diesbezügliche Unterlagen findest Du unter:
http://www.oeamtc.at/index.php?type=article&id=1113176&menu_active=0183 und
http://www.oeamtc.at/netautor/download/document/oldtimer/old_bmvit_nachruestung.pdf
Vielleicht konnte ich Dir etwas weiterhelfen und wünsche Dir viel Freude mit Deinem neuen Hobby.