Steyr Puch Haflinger
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Haflinger Import

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Georg Walderdorff Posted: Mon, Nov 2 2009 17:26 | IP-Adresse ist Registriert

Liebe Haflingerfreunde!

Ich bin ein werdender Haflingerfreund und suche eventuell auch  einen schweizer Armeehaflinger.

Dazu meine Frage: Was ist beim Import eines schweizer Haflinger aus der Schweiz nach Ö. zu beachten und wie kann der schweizer Haflinger in Ö.zugelassen werden.

Kann mir da jemand mit Info und Erfahrung helfen.

Vielen Dank im voraus

Georg Walderdorff

 

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Peter Ortner Antwort zu Tue, Nov 3 2009 16:56 | IP-Adresse ist Registriert

Hallo Herr Walderdorff!

Der Haflinger kann in Österreich als historisches Kraftfahrzeug zugelassen werden

(damit alle gesetzl. Ausnahmeregelungen wirksam werden), sofern einige Anpassungen des Fahrzeuges gemacht werden.

Die größte Anpassung ist die Warnblinkanlage, welche nachgerüstet werden muß. Das ,das Fahrzeug

in einen ordentlichen erhaltenswerten Zustand ist und sämtliche Sicherheitseinrichtungen wie

Betriebsbremse und Feststellbremse einwandfrei funktionieren versteht sich von selbst.

Sämtliche Papiere, etwaige Kaufverträge bis zum letzten Zulassungsbesitzer und Fahrzeugschein müssen vorhanden sein.

Dann braucht nur mehr bei Magna-Graz eine Herstellerbescheinigung beantragt werden (kostet ein paar Euro)

und schon gehts ab zur Typisierung um eine Einzelgenehmigung zu erhalten.

 

Ich hoffe ein wenig geholfen haben.

 

Herzliche Grüße, Peter

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Helmut Sommereder Antwort zu Tue, Nov 3 2009 18:16 | IP-Adresse ist Registriert

Hallo Peter!

Aufgrund welcher gesetzlichen österreichischen Bestimmungen nimmst Du an, dass eine Warnblinkanlage nachgerüstet werden muß?  Für Deutschland gebe ich Dir Recht, aber für Österreich?

Liebe Grüße

Helmut

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Peter Ortner Antwort zu Wed, Nov 4 2009 8:29 | IP-Adresse ist Registriert

Hallo Helmut!

Als wir 2007 einen schweizer Militärhaflinger bei uns typisieren wollten, war das der

einzige Grund, warum wir nochmal vorfahren mußten => die fehlende Warnblinkanlage!

Als wie 2009 unseren australischen Haflinger typisiert haben, in weiser Voraussicht eine Warnblinkanalge installiert,

gab es keine Probleme mit dem Prüfer.

Also nehme ich schon an, obwohl mir die Gesetzesgrundlage fehlt, daß eine Warnblinkanlage

vorgeschrieben sein wird. Ist ja auch ein leichtes diese Nachzurüsten.

z.B. Prokschi vertreibt solche Nachrüstsätze um wenig Geld.

 

Herzliche Grüße, Peter

 

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Helmut Sommereder Antwort zu Wed, Nov 4 2009 15:30 | IP-Adresse ist Registriert

Hallo Georg!

Zuallererst gratuliere ich Dir zu Deinem neuen Hobby namens Haflinger. Ist eine sehr schöne und interessante Freizeitbeschäftigung. Betreffend Nachrüstpflicht habe ich mich beim ÖAMTC erkundigt. Lt. ÖAMTC ist die Rechtslage folgende:

Fahrzeuge, die vor 1977 in Österreich typisiert oder einzelgenehmigt waren, müssen die Warnblinkanlage nicht nachrüsten. Bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland importiert werden, entscheidet im Einzelfall der Prüfer der Landesprüfstelle bei der Einzelgenehmigung.

In Österreich gibt es gibt es kaum Nachrüstpflichten für Oldtimer. So muss man beispielsweise bei Oldtimern die vor dem 1.1.1968 genehmigt wurden, keine Gurte nachrüsten usw. Wenn Sie allerdings heute einen Oldtimer importieren, kann die Landesprüfstelle eine Nachrüstung der Gurte verlangen.

 Weitere diesbezügliche  Unterlagen findest Du unter:

http://www.oeamtc.at/index.php?type=article&id=1113176&menu_active=0183  und

http://www.oeamtc.at/netautor/download/document/oldtimer/old_bmvit_nachruestung.pdf

 

 Vielleicht konnte ich Dir etwas weiterhelfen und wünsche Dir viel Freude mit Deinem neuen Hobby.

Liebe Grüße

Helmut

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