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Geländewagengesetz

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willizach Posted: Sat, Aug 11 2007 0:05 | IP-Adresse ist Registriert

sorry, das thema passt eigentlich nicht unter technisches.

hab da beim stöbern eine info über das steirische geländewagengesetz ( http://www.bnw.at/gelaendefahrzeuggesetz.htm ) gefunden und es würde mich interessieren ob auch andere bundesländer eine ähnlich restriktive gesetzgebung betreffend die verwendung von geländewagen ausserhalb öffentlicher/befestigter strassen haben. angeblich gibt es ähnliches auch im burgenland.

wie wird denn das ganze in der praxis gehandhabt? wenn ich den steirischen gesetzestext richtig interpretiere gilt das auch für privatgelände? das wiederum würde bedeuten, dass ein fahren (auch im privaten) gelände ohne ausnahmegenehmigung grundsätzlich verboten ist?

lg

willi 

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Michael Janczer Antwort zu Thu, Aug 23 2007 21:21 | IP-Adresse ist Registriert

 Schwer zu lesen, noch schwieriger zu verstehen, eigentlich wird damit fast alles verboten, so nach dem Motto: Prinzipiell einmal ist alles verboten, wennst schön parierst dann könnt´ma sehen was mir machen können. Wir in der Runde sollten dieses Thema ernsthaft weiterverfolgen!  Der Hintergrund dürfte sein daß gewisse Leute, die sog. Nichtskümmerer, mit ihren Range-Rover, Jeeps usw. so richtig im Gelände umgepflügt haben. Klarerweise ruft das sofort die Naturschützer auf den Plan. Gefährlich ist es demnach allemal unüberlegt zuwiderzuhandeln, es wird sogar die Konfiszierung des Fahrzeuges in Aussicht gestellt. Na ja, typische österr. Bürokratenschikane, mir scheint daß so gesehen nur mehr Oberitalien oder gar die Andengebiete oder Nepal usw. die Freiheit bieten die wir suchen. L.G.

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willizach Antwort zu Fri, Aug 24 2007 0:08 | IP-Adresse ist Registriert

 oberitalien ist leider auch nicht anders. ich bin eigentlich über diesen artikel auf die sache aufmerksam geworden, angeblich gibts im burgenland ähnliche vorschriften und NÖ bereitet was vor?

 http://gelaendewagen.at/news/news340.php

 

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