Mit was soll ich meinen Junior im Haflinger sichern. Es sind keinerlei Vorichtungen(Gurte) vorhanden.
Weis jemand was die österreichischen Behörden verlangen?
Hans F.
Das würde mich auch sehr interessieren!
mfg patrick schlenner
Hallo ! Die Verwendung von Sicherheitsgurten wurde am 15. Juli 1976 gesetzlich zur Pflicht gemacht, das bezieht sich auf die ab diesem Datum zugelassenen Fahrzeuge!
( Und ab 1.1.1984 gilt diese Pflicht für jeden Sitz im Auto wo ein Gurt montiert ist )
Da der letzte Haflinger 1974 gebaut und zugelassen wurde, gilt diese Bestimmung der StVZO nicht für den Haflinger. Es sei denn, dass nachträglich z.B. Dreipunktgurte eingebaut wurden.
Fazit: keine Gurte im Haflinger-keine Pflicht zum angurten / Gurt im Haflinger-muß verwendet werden beim Fahren.
Die Logik und die Erfahrung sagen aber daß angurten auf jeden Fall besser ist als im Falle des Falles hilflos herumgebeutelt zu werden. Es wären sogar Hosenträgergurte den althergebrachten Dreipunktgurten vorzuziehen......siehe Formel 1 Fahrzeuge, Rallyeautos usw.
Im Falle deines Kleinkindes....Sicherheits-Kindersitz, Hosenträgergurte, alles gut befestigen und-vor allem-vernünftig fahren ! Grüße Mike J.
Servus Michael
nur zur Ergänzung: Für Deutschland gilt: Einbaupflicht Vordersitze ab 01.01.74, Rücksitze ab 01.05.79.
Die in 1974 Deutschland ausgelieferten zivilen Haflinger hatten serienmäßig Gurte.
Lb.Gr. Ulli
Servus
Da gibt es eine sehr gute Zusammenstellung im Oldtimermarkt, allerdings nur für Deutschland:
http://www.oldtimer-markt.de/kinderimoldtimer
Grüße aus Graz
Die Lösung ist nur eine Nachrüstung von Sicherheitsgurten. Nachrüstung von Sicherheitsgurten nur durch einen befugten Schweißtechniker. Die Scheißpunkte für die Befestigung der Gurte wrden vom TÜV(auch in Österreich) geprüft und abgenommen. Mit der Bestätigung erfolgt ein Eintrag durch die KFZ-Zulassungstelle.
Eine andere Art der Befestigung von Kindersitzen(Spanngurte...) entsprechen nicht dem Gesetz. Bei einer allfälligen Verkehrkontrolle ist mit einer Vormerkung zu rechnen.
Ab 14 Jahre(Alter) ist wieder alles egal.
Das ist eine Zusammenfassung der Aussagen von KFZ-Prüfstelle und TÜV-Österreich.
DAnke für eure Antworten
Ich war bei der Behörde und habe folgente Antwort bekommen: Bei Fahrzeugen ohne Sicherheitsgurte ist ein Mitnehmen von Kindern erst ab Drei Jahre erlaubt, und das nur auf den hinteren Sitzen. Ich habe darauf hin ein eigenes Gestell für vorne gebaut wo fix ein Kindersitz oben ist. Dann wieder zur BH und mit einer Bestätigung von einen Meister zwecks richtigen Einbau hatt er keine Einwände mehr gehabt!!
Gilt natürlich für Österreich.
Wir haben ja Zwillinge bekommen und ab und zu würde ich schon gerne die Maxi Cosis oder später die richtigen Kindersitze hinten im 4türigen 700AP mitnehmen. Wie habt Ihr das mit der Abstützung der C Säule gemacht? Stärkere Längsstreben?
Für hinten ist mir auch noch nichts eingefallen. Ich finde die hinteren Klappsitze fallen als Sitzmöglichkeit generell weg(für die Montage von Kindersitzen).
Am ehesten würde mir die Lösung mit einem gefertigten Gestell aus Vierkantrohren welcher zwischen den Boardwänden und Randversteifung mitbefestigt wird gefallen. In diesen Rahmen werden dann die Sicherheitsgurte und wenn möglich Iso-.Fix-Befestigungen verbaut und auch die Kindersitze befestigt.
Das Gestell für die Plane(C-Säule oder D-Säule) ist wohl für eine Kinder-/Personensicherung nicht konstruiert worden.
Ich habe auch nur für vorne ein eigenes Gestell gebaut.
Patrick S.
Hallo Patrick,
bei 2 Schreihälsen wäre der eine ziemlich beleidigtwenn er nicht mitfahren dürfte. Desshalb muss ich mir hinten was einfallen lassen.
Eine stabile C Säule als U Bügel mit Befestigung für den 3 Punkt Gurt ist schon mal ein Anfang. Dann sehen wir weiter :-)
Gruß
Lorenz