Steyr Puch Haflinger
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Original Listenpreis AP 700

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Florian Sapper Posted: Mon, Feb 16 2009 20:01 | IP-Adresse ist Registriert

Hallo zusammen,

ich habe einen Hafi 700, Bj 1964, wahrscheinlich österr. Zivilausführung (Heck senkrecht).

Zu diesem bräuchte ich den deutschen Listenpreis von 1964 für die aktuelle Steuererklärung, da ich ihn beruflich nutze. Ich habe im Netz mal eine Liste gesehen, kann sie aber jetzt nicht mehr finden.

Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen.

Vielen Dank im voraus

Viele Grüße 

Florian Sapper

 

 

Gibt es denn noch Hafi´s in der Nähe von Aachen?

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Roland Guenter Dworschak Antwort zu Mon, Feb 16 2009 21:44 | IP-Adresse ist Registriert

Hallo Florian,

Gratulation! Respekt - Die Anzahl der beruflich genutzten Haflinger ist vermutlich nicht mehr so groß, aber es ist interessant dass es doch noch welche gibt. 

Auf der Seite http://www.steyr-puch.org/index.htm gibt es ein paar Preise von damals.
Nach welcher Steuer must du jetzt was bezahlen was früher mal den Preis von x hatte?? Vorallem wenn das schon 40 Jahre her ist.

Also wenn ich das z.B. mit einem FAX-Gerät aus dem Anfang der 80er Jahre vergleichen würde, was damals locker an die umgerechnet 7000 Euro gekostet hätte, was man heute etwa um 120 Euros haben kann.....  da kann ich mir auch nicht vorstellen dass man heute auch nur einen Cent des damaligen Preises irgendwo in einer aktuellen Steuererklärung unterbringen könnte auch wenn ich mir das (aus welchem Grund auch immer) erst jetzt gekauft hätte?  ... na ja ich versteh´s vielleicht nicht,

Sorry wenn ich da jetzt so neugierig bin,

Liebe Grüße aus der Wachau
Roland

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Florian Sapper Antwort zu Mon, Feb 16 2009 22:48 | IP-Adresse ist Registriert

Hallo Roland,

danke für die schnelle Antwort.

Da ich ihn für Geländeeinsätze bei Probenahmen im Umweltschutz einsetze und er jetzt als Privateinlage in das Betriebsvermögen aufgenommen werden soll, um die Restaurierungskosten steuerlich geltend machen zu können, muß er mit dem Neuwert eingebracht werden. Sagt jedenfalls meine Steuerfrau.

Wer arbeitet soll auch Geld dafür bekommen. Das gilt auch für Hafi´s

 

Viele Grüße

Florian

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UlrichPflueger Antwort zu Mon, Feb 23 2009 15:27 | IP-Adresse ist Registriert

Hallo Florian,hallo Roland,

die Sache ist eigentlich ziemlich einfach - eine "Spezialität" des deutschen Steuerrechts:

Wenn man ein Firmenfahrzeug - und das soll der Hafi hier werden - auch privat benutzen will (egal ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber!), muß man entweder ein Fahrtenbuch führen oder 1% des bei der Erstzulassung gültigen Bruttolistenpreises als "geldwerten Vorteil" bei der Einkommensteuer angeben.

Das war eigentlich - nach Meinung vieler - als Neidsteuer für die Dienstwagen gedacht und hat z.B. dazu geführt, daß sich niemand einen "edelgebrauchten" BMW 7er oder Mercedes S als Firmenfahrzeug kauft (obwohl nach 3 Jahren oft nur noch halb so teuer ...), da er den vollen Listenneupreis (ohne Rabatte!!!) versteuern muß.

Für die Oldtimerfreunde hat sich hier jedoch eine interessante Lücke aufgetan: Es gibt ja genügend alltagstaugliche "Oldtimer", seien es z.B. Porsche 911, Jaguar etc...Diese sind dann auch nur mit 1% des Listenneupreises zu versteuern und da wird es dann interesant.

Zum anderen ist dann prinzipell - wenn das Fahrzeug zum Firmenvermögen gehört - der Unterhaltsaufwand als Firmenausgabe zu sehen, wobei hier allerdings Ärger mit dem Finanzamt immer wieder vorkommt. Dies dürfte jedoch eher "Luxusrenovierungen" bei Porsche, Mercedes etc. betreffen, ein Hafi dürfte evtl. eher Gnade vor dem Auge des Gesetzes finden ...

 

Viele Grüße

Ulrich

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