Hallo Florian,hallo Roland, die Sache ist eigentlich ziemlich einfach - eine "Spezialität" des deutschen Steuerrechts: Wenn man ein Firmenfahrzeug - und das soll der Hafi hier werden - auch privat benutzen will (egal ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber!), muß man entweder ein Fahrtenbuch führen oder 1% des bei der Erstzulassung