Wer kann mir einen Tip geben? Ich besitze seit 6 Jahren einen St.-P.700 AP Hafl., Baujahr 72. Nun will der TÜV uns trennen. Grund hierfür ist der Rost. Speziell die tragenden Teile auf denen die Karosserie aufsitzt. Nun meine Frage, ist es möglich, die kpl. Karosserie vom Unterbau abzuheben, um an diese Teile leichter ranzukommen bzw. diese auszutauschen?
w.b.
Hallo Wolfgang,
natürlich kann man die Karosserie(Plattform) abheben, das geht auch relativ einfach und schnell. Nur frage ich mich welche tragende Teile der TÜV wohl gemeint hat. Manchmal erschließt sich dem Leien die Konstruktion nicht auf den ersten Blick. Der Haflinger hat keine tragende Teile an der Karosserie, alle Fahrwerksräfte werden dierekt ins Zentralrohr eingeleitet und das kann er wohl nicht gemeint haben.
Gruß Bernd
@ Wolfgang: Könnte es sein daß der TÜV-Mann die Querbrücken meint? Auch diese Teile, auf denen (auf nur 4 Punkten!) die Plattform aufliegt und mittels M12 Sechskantschrauben befestigt ist, gibt es als "New Old Stock" noch immer als Ersatzteil. Auch als Gebrauchtteile sind diese Querträger erhältlich, weil sie eigentlich fast nie kaputtgehen. ( jene der CH-Haflinger wurden schon damals mit Hohlraumwachs innen behandelt)
Ansont könnten höchstens die Randversteifungen und / oder die hohlen Querträger der Plattform gemeint sein. Wenn dort der Rost das Blech zerfrisst, so kann das einfach weggeflext und mit stumpf eingeschweißtem Blech repariert werden.
Es handelt sich aber nicht um "Tragende Teile". Es ist tatsächlich so wie Bernd schreibt, nämlich daß die Brems, Lenk usw.- Kräfte alle unmittelbar ans Zentralrohr und damit an die übrigen Räder eingeleitet werden. Der Haflinger hat keine selbsttragende Karosserie, sondern einen soliden "Rahmen" aus einem extrem steifen Rohr und könnte selbst ohne Plattform auch in schwierigstem Gelände noch gefahren werden (Siehe auch die Lehrmodelle für die schweizer Armee!). Grüße, Mike